Was wir als NASV für Sie tun

Die Ingenieure der BSC Bauingenieure GmbH sind in ihrem jeweiligen Fachgebiet erfahrene, profunde Sachverständige. 

Nichtamtliche Sachverständige (NASV) werden von unterschiedlichen Behörden in Verwaltungsverfahren eingesetzt. Die Aufgabe des nichtamtlichen Sachverständigen umfasst ausschließlich die fachliche Begutachtung. Das Verwaltungsverfahren selbst bleibt weiterhin in der Hand der Behörde.

Nichtamtliche Sachverständige sind beizuziehen, wenn der Behörde entweder keine Amtssachverständigen zur Verfügung stehen oder wenn davon eine wesentliche Beschleunigung des Verfahrens zu erwarten ist. Nichtamtliche Sachverständige (NASV) sind zu einer unbefangenen Arbeit unter Berücksichtigung der gesetzlichen Grundlagen und allgemein anerkannten Regeln der Technik verpflichtet. Sie haften für die Richtigkeit und Nachvollziehbarkeit ihrer Arbeit.

 

Nichtamtliche Sachverständige müssen einen Sachverständigeneid ablegen. Dies kann entweder als Teil der Ernennung durch die Verwaltungsbehörde erfolgen oder die Person des NASV ist bereits allgemein beeidet (z.B. durch eine gerichtliche Zertifizierung).