NASV - nichtamtliche Sachverständige

für Behördenverfahren

In unterschiedlichen behördlichen Bewilligungsverfahren ist es erforderlich, einen Sachverhalt fachlich zu bewerten. Dazu kann die Behörde ihr beigestellte amtliche Sachverständige heranziehen, aber auch nichtamtliche Sachverständige (NASV) einsetzen. Sachverständige erstellen sodann Befund und Gutachten und bilden eine Entscheidungsgrundlage für die Behörde.

In den Fachbereichen des Bauwesens, der Bauarbeitenkoordination aber auch im Brandschutz und Feuerpolizeiwesen stellen wir Ihnen jederzeit unsere Leistungen als nichtamtliche Sachverständige zur Verfügung. Nehmen Sie dazu mit uns Kontakt auf!